Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rail Equipment GmbH & Co KG für den Verkauf von Schienenfahrzeugen

  1. Geltung
    1. Für Verkäufe der Rail Equipment GmbH & CO KG (im Folgenden REQ oder Verkäufer genannt) gelten ausschließlich die Regelungen im jeweiligen Kaufvertrag und subsidiär diese Vertragsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen, Vertragsbedingungen oder Einkaufsbedingungen u.ä. des Käufers sind unwirksam, auch wenn solchen von der REQ nicht widersprochen wurde.
    2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen für Verkäufe REQ und ihren Vertragspartnern.
    3. Die Vertragsbedingungen gelten uneingeschränkt auch für alle Vertragsanpassungen.
  2. Kaufgegenstand
    1. Die REQ verkauft gebrauchte Schienenfahrzeuge (im Folgenden Kaufgegenstand genannt).
  3. Zustandekommen eines Kaufvertrags
    1. Der potenzielle Käufer hat sein Angebot gemäß Formular der REQ „Kaufangebot für Schienenfahrzeuge" zu legen. Der Käufer bleibt sechs Wochen ab Übermittlung des Angebots an dieses gebunden.
    2. Der REQ steht es frei, dieses Angebot innerhalb der sechs Wochen anzunehmen. Die Annahme seitens der REQ erfolgt durch einen Kaufvertrag und Rechnungslegung. Durch die Annahme (Kaufvertrag und Rechnungslegung) kommt der Kaufvertrag zustande.
  4. Zahlung
    1. Die Zahlung des Kaufpreises mit schuldbefreiender Wirkung ist innerhalb der auf der Rechnung angeführten Zahlungsfrist unter Angabe der Rechnungsnummer und der Schienenfahrzeugnummer (TSI-Nummer) auf das auf der Rechnung angeführte Konto durchzuführen.
    2. Die Rechnung des Verkäufers ist jedenfalls - sollte keine gegenteilige Regelung getroffen worden sein - sofort ohne Abzug fällig und zahlbar.
    3. Das Recht des Käufers, seine Kaufpreisschuld durch Aufrechnung von Gegenforderungen aufzuheben, wird ausgeschlossen.
    4. Erfolgt die Einzahlung nicht fristgerecht oder kommt der Käufer sonst mit der Erfüllung des Vertrages in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 14 (vierzehn) Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz vom ersten Kalendertag des Halbjahres (§ 456 UGB) zu verlangen.
  5. Übergabebedingungen
    1. Sobald der vom Käufer überwiesene volle Kaufpreis samt etwaiger Spesen bei der REQ eingegangen ist, hat dieser den Kaufgegenstand, sofern nicht anders im Kaufvertrag vereinbart, binnen 14 (vierzehn) Tagen am von der REQ bekanntgegebenen Abstellort innerhalb der Geschäftszeiten zu übernehmen. Die REQ übergibt das Fahrzeug im vom Käufer besichtigten bzw. geprüften oder nicht besichtigten bzw. geprüften Zustand. Mit Übernahme des Kaufgegenstandes durch den Käufer gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß übergeben. Alle Mängel, welche nicht im Laufe der Übernahme festgehalten und gerügt werden, können nicht mehr geltend gemacht werden.
    2. Das gegebenenfalls am Fahrzeug angebrachte Eigentumsmerkmal der ÖBB-Infrastruktur AG bzw. der REQ ist vom Käufer sofort (noch am Abstellort) zu entfernen.
    3. Die Fahrzeugpapiere, insbesondere auch vorhandene technische Unterlagen sowie sonstige relevante Dokumentationen werden nur im Falle des Vorhandenseins an die Käuferin postalisch (Einschreiben) oder digital übermittelt. Die Schlüssel werden bei der Abholung übergeben.
    4. Wird das Schienenfahrzeug verspätet übernommen, ist die REQ berechtigt, eine Standgebühr von EUR 5,00 pro Tag und Meter Fahrzeuglänge zu verrechnen. Weiters gelten die Rücktrittsbestimmungen laut Punkt 5 dieser AGB.
    5. Mit der Übernahme des Kaufgegenstandes, respektive mit Ablauf der Abholfrist (Annahmeverzug), gehen alle Gefahren und sonstige Nachteile auf den Käufer über.
  6. Rücktritt
    1. Erfüllt ein Vertragspartner den Vertrag nicht oder kommt er in Verzug, ist der andere Vertragspartner unter Setzung einer Nachfrist von 14 (vierzehn) Tagen zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    2. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Verkäufer hat dieser sämtliche vom Käufer geleistete Zahlungen an den Käufer zurückzuerstatten und kann keine Kosten verrechnen.
    3. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und hieraus begründetem Rücktritt durch den Verkäufer sowie bei unbegründetem Rücktritt des Käufers ist der Verkäufer berechtigt 20% des Kaufpreises als Stornogebühr zu verlangen sowie einen allfälligen Schadenersatz geltend zu machen.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers.
    2. Soweit von jemand anderen auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer sofort zu verständigen.
    3. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
    4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist die REQ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  8. Gewährleistung
    1. Die REQ übergibt das Fahrzeug im vom Käufer besichtigten bzw. geprüften oder nicht besichtigten bzw. geprüften Zustand. Dem Käufer ist der Zustand insbesondere die äußere Beschaffenheit sowie die Fahrtüchtigkeit des Kaufgegenstandes daher bekannt, weshalb REQ keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit übernimmt. Verzichtet der Käufer auf eine Besichtigung bzw. Überprüfung des Kaufgegenstandes, können Ansprüche auf Gewährleistung sowie Schadenersatz wegen etwaiger Mängel oder Schäden nicht mehr geltend gemacht werden.
    2. Der Käufer hat Mängel, die er bei der Übernahme festgestellt hat oder feststellen hätte müssen spätestens bei der Übernahme des Kaufgegenstandes anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, können Ansprüche auf Gewährleistung sowie Schadenersatz wegen Mängel oder Schäden nicht mehr geltend gemacht werden.
  9. Schadenersatz
    1. Die Haftung des Verkäufers für Sach- und Vermögensschäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei im Falle einer Haftung diese mit maximal 10% der Vertragssumme begrenzt ist, im Falle von Personenschäden gilt die Haftungsbeschränkung nicht.
    2. Der Ersatz von Folgeschäden, sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn ist gegenüber Unternehmen (außer bei Vorsatz) ausgeschlossen.
    3. Eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums, Verkürzung über die Hälfte sowie Wegfall der Geschäftsgrundlage ist ausgeschlossen.
  10. Datenschutz
    1. Datenschutzrechtlicher Auftraggeber für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Zuge des Vertragsabschlusses anfallen, ist die REQ. Personenbezogene Daten werden von REQ erhoben und verarbeitet, wenn der Kunde diese zur Verfügung stellt (z.B. durch Ausfüllen des Kaufanbots oder das Versenden eines E-Mails). Diese personenbezogenen Daten umfassen den Namen des Ansprechpartners beim Kunden, dessen E-Mailadresse sowie Telefonnummer und gegebenenfalls Telefaxnummer.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Datenverarbeitung durch die REQ betroffenen natürlichen Personen über den Inhalt dieser Datenschutzerklärung zu informieren.
    3. REQ erhebt, verarbeitet und verwendet diese Daten zu den jeweils angegebenen oder sich aus der Anfrage ergebenden Zwecken, also zum Abschluss und zur Abwicklung des Kaufvertrages. Ohne Bereitstellung dieser Daten, kann keine Vertragsabwicklung vorgenommen werden.
    4. Zur Erfüllung der unternehmens- wie steuerrechtlichen Belegaufbewahrungspflicht speichert die REQ die oben genannten personenbezogenen Daten 7 Jahre ab Abschluss des Kaufvertrages. Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis. Sie können das einmal gegebene Einverständnis jederzeit auf der REQ-Verkaufsplattform oder per E-Mail an sales-req@oebb.at unter Anschluss eines Identitätsnachweises widerrufen. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.
    5. Auf Aufforderung per E-Mail an sales-req@oebb.at teilt die REQ dem Ansprechpartner beim Kunden möglichst umgehend per E-Mail an die von ihm angegebene Adresse entsprechend dem geltenden Recht mit, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie bei uns gespeichert sind. Sollten trotz unserer Bemühungen nach Datenrichtigkeit und Aktualität falsche Informationen gespeichert sein, werden wir diese auf Aufforderung berichtigen. Ferner bestehen grundsätzlich Rechte auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
  11. Sonstige Vereinbarungen
    1. Der Käufer bestätigt, dass in Ergänzung oder Abänderung dieser AGB keine mündlichen Nebenabreden getroffen worden sind. Es gilt das Gebot der Schriftlichkeit, was auch für ein Abgehen von diesem Grundsatz gilt.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder rechtswidrig sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung, gilt jene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Interesse der Vertragspartner möglichst nahekommt.
    3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    4. Als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung entspringenden allfälligen Rechtsstreitigkeiten, für die nicht kraft Gesetzes eine Gerichtsstandvereinbarung ausgeschlossen ist, wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der REQ vereinbart.